Barbara
Ruf,
Barbara Rüfin war das erste Opfer der zweiten Hexenverfolgungswelle
in Ellwangen. Diese zweite Verfolgungswelle fand zur Zeit der Fürstpröpste Johann Christoph I. von
Westerstetten und Johann Christoph
II. von Freyberg-Eisenberg statt.
Barbara Rüfin war ungefähr 70
Jahre alt. Für die
Zeit um das Jahr 1611 war dies ein sehr hohes Alter. Sie stammet
aus Rindelbach, einem kleinen Ort in der Nähe von Ellwangen.
Ihr Mann, Caspar Ruf, war wohl schon seit einiger Zeit tot. Das Haus
der Witwe befand sich in der Nähe eines Bauernhofes. Als vor über
20 Jahren, also so um 1590 eine Seuche im Stall des Bauers Holhansen
ausbrach stand sie bereits im Verdacht das Vieh verhext zu haben.
Im Jahr 1611 soll die alte Rüfin,
beim Ostergottesdienst, nach Empfang der heiligen Kommunion, die
Hostie aus ihrem Mund genommen und in ein Taschentuch gewickelt
haben. Zuhause soll sie damit und mit anderen Zaubermitteln, Hexensalbe hergestellt haben.
Diese Hexe wollte man ihrer gerechten
Strafe zuführen. Die
Anklagepunkte lauteten:
Sie soll das heilige Sakrament aus
dem Mund genommen haben. Hexen machen so etwas des öfteren.
Ihr
Sohn, ein Torwärter am Oberen Stadtor, sowie
ihre Schwiegertochter und einige Nachbarn beschuldigen sie, eine
Unholde zu sein.
In Ihrem Haus soll sie besalbte Häfen
versteckt haben.
Sie soll Speisen, in die man
zuvor ohne ihr Wissen Weihwasser geschüttet habe, nicht habe essen wollen. Der „Böse
Geist“ hielt sie offensichtlich davon ab.
Das „Signum
Diaboli“,
das Teufelszeichen, wurde an Ihr entdeckt.
Anfangs beteuerte
die alte Frau trotz Folter ihre Unschuld. Nachdem sie in mehreren
Sitzungen lange Zeit gefoltert wurde, gestand sie schließlich, im Stall ihres Nachbarn vor über
20 Jahren einen Gaul verhext zu haben, das er sterben musste.
Gemeinsam mit anderen Hexen hätte sie auf dem Sankt-Wolfgangs-Friedhof
ein Kind ausgegraben. Zusammen hätten sie es dann im Walde
gebraten und aufgegessen. Aus einigen Teilen des Kindes hätte
sie Hexensalbe hergestellt.
Nachdem sie der Hexerei überführt war, verurteilte
sie das Stadtgericht einstimmig dazu, bei lebendigem Leib verbrannt
zu werden. Ihr gesamtes Eigentum sollte dem Fürstpropst gehören.
Aus „mitfühlender Güte“ wurde ihr durch den
Fürstpropst Johann
Christoph I. von Westerstetten die „Gnade
erzeigt“, das man ihr zuvor den Kopf abschlug und sie erst
danach verbrannte.
Dies geschah dann am 16. Mai des
Jahres 1611. |