Wolfgang von Hausen (1584 – 1603)
Wolfgang
von Hausen wurde im Jahr 1553 geboren und starb am 3.9.1613. Er
war von 1584 bis 1603 Fürstpropst von Ellwangen.
In dieser Zeit war das christliche Abendland durch mehrere
Türkenkriege im Königreich Ungarn bedroht. Der Fürstpropst
war der Ansicht, wegen des unbußfertigen Lebens, der Sünden
und der Leichtfertigkeiten – besonders auch des jungen Volkes – habe
Gott der Allmächtige in seinem gerechten Zorn den Erzfeind
der Christenheit, den Türken ins Königreich Ungarn eindringen
lassen.
Angesichts dieser Tatsache war Fürstpropst Wolfgang
von Hausen sehr erbost über die Leichtfertigkeit der Jugend.
Von seinen Vögten verlangte er unter anderem, das sie jede
schwangere Braut sofort melden. Dieses unsittliche, ehrlose Paar
sollte seiner gerechten Strafe zugeführt werden.
In jenen Jahrzehnten verbot Fürstpropst Wolfgang von
Hausen verschiedene Vergnügungen, die seiner Ansicht nach
die Gelegenheit zu sündigen boten. Er hoffte damit Gottes
Zorn zu besänftigen, damit Seuchen, Hunger, Unwetter und Krieg
ein Ende haben.
Tanzen und Singen wurde ausdrücklich untersagt – auch
zur Fastnachtszeit oder bei Hochzeiten.
Im Jahre 1588 wurden an der Stiftskirche, der heutigen Basilika,
Ausbesserungsarbeiten vorgenommen. In diesem Zusammenhang ließ Fürstpropst
Wolfgang von Hausen am Südgiebel der Basilika ein steinernes
Bildnis des „Jüngsten Gerichtes“ mit weit geöffnetem
Höllenrachen anbringen.
In der Amtszeit Wolfgangs von Hausen fanden im Jahre 1588
in Ellwangen ca. 20 Hexenprozesse statt. Entscheidend für
den Beginn der Prozesse waren vor allem zwei Faktoren: erstens
die Vorbildwirkung anderer Verfolgungen im ostschwäbischen
Raum, besonders der seit 1587 stattfindenden Prozesse im Hochstift
Augsburg; zweitens Hexereibeschuldigungen, die in Ellwangen im
August 1588 im Zusammenhang mit Strafverfahren wegen Sittenvergehen
erhoben wurden.
Durch massiven Foltereinsatz wurden die Verteidigungsmöglichkeiten
der Angeklagten in Ellwangen radikal beschnitten. Als Indiz zur
Verhaftung genügte das Vorliegen einer Besagung, zur Folterung
der Beklagten mußte die Fixierung des Hexenmals durch den
Scharfrichter hinzutreten.
Das offizielle Urteil der Verfahren lautete stets auf Hinrichtung
durch das Feuer. Zumindest in einigen Fällen, vielleicht sogar
durchgehend, hat jedoch Fürstpropst Wolfgang von Hausen die
verkündeten Urteile abgemildert und vor der Verbrennung des
Körpers die Enthauptung bzw. Strangulierung der verurteilten
Personen angeordnet. Nach der erfolgten Exekution behielt der Propst
von den Hinterbliebenen Konfiskationsgelder ein, die aller Wahrscheinlichkeit
nach die Höhe von "Kindsteilen", d.h. Erbanteilen
eines Erben, hatten.
Fürstpropst Wolfgang von Hausen wurde im Jahre 1601 Bischof
von Regensburg. |